Die Stadt Reutlingen und der Landkreis Reutlingen haben durch eine gemeinsame Allgemeinverfügung drei für die Weihnachtsfeiertage angemeldete Versammlungen verboten.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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Die Stadt Reutlingen und der Landkreis Reutlingen haben durch eine gemeinsame Allgemeinverfügung drei für die Weihnachtsfeiertage angemeldete Versammlungen verboten.
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