Seit Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie für Altkleider, eine sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Textilien sollen damit nicht mehr im Restmüll landen, sondern im Altkleidercontainer entsorgt werden. Ziel der Regelung ist es, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und mehr Textilien zu recyceln. Da im Bodenseekreis bereits ein etabliertes Sammelsystem existiert, ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger prinzipiell nichts. Denn brauchbare Kleidung gehört wie gehabt in die Altkleidersammlung. Stark verdreckte oder unbrauchbare Kleidungsstücke können dagegen weiterhin im Restmüll entsorgt werden.
Abgabemöglichkeiten im Bodenseekreis
Im Bodenseekreis können Textilien an verschiedenen Stellen abgegeben werden. Beispielsweise den drei Entsorgungszentren in Überlingen-Füllenwaid, Friedrichshafen-Weiherberg und Tettnang-Sputenwinkel sowie den 22 Wertstoffhöfen. Darüber hinaus bieten verschiedene Gemeinden und Organisationen Straßensammlungen sowie die Sammlung über Altkleidercontainer an.
Was in den Altkleidercontainer gehört – und was nicht
Gut erhaltene Kleidung wird wie bisher über Altkleidercontainer entsorgt. Wer intakte Kleidung oder Textilien über den Restmüll entsorgt, riskiert ein Bußgeld. Das gilt auch für Bettlaken, Handtücher und Vorhänge. Um die Textilien vor Nässe und Schmutz zu schützen, sollten diese in geschlossenen Plastiksäcken entsorgt werden. Viele karitative Einrichtungen freuen sich über gut erhaltene Kleiderspenden. Nähere Informationen dazu finden sich in der Regel direkt an den Containern.
Stark verschlissene und verschmutzte Textilien, beispielsweise mit Öl oder Farbe, sollen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Eine Entsorgung solcher Textilien über Altkleidercontainer kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der gesamte Containerinhalt unbrauchbar wird und nicht mehr recycelt werden kann.
Foto: Landratsamt Bodenseekreis
Quelle: Bodenseekreis: Aktuelle Meldungen