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Neue Grundsteuerhebesätze werden erforderlich

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Am 14. November berät der Hauptausschuss über die ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerhebesätze für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) sowie für alle bebauten und unbebauten Grundstücke im Stadtgebiet (Grundsteuer B). Am 20. November hat der Gemeinderat das letzte Wort. Voraussichtlich Mitte Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide dann an die Steuerpflichtigen verschickt.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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